Woraus leitet sich die Häufigkeit der Kontrollen ab?
Die Häufigkeit der Betriebskontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung leitet sich aus dem Art. 3 VO 882/2004 Organisation der amtlichen Kontrollen ab, welche besagen:
- regelmäßig
- auf Risikobasis
- mit angemessener Häufigkeit
So werden z.B. Gastronomiebetriebe in Risikoklassen von 1 bis 9 eingeteilt. Je niedriger die Risikoklasse ist, desto häufiger wird der Betrieb kontrolliert:


